Artwork-Richtlinien
Statisches Artwork
Inhalts- und Auslieferungsanforderungen für statisches Artwork.Bildqualität: Artwork darf nicht verschwommen, pixelig, nicht übereinstimmend, nicht ausgerichtet, rotiert, gedehnt oder anderweitig defekt sein.
Genauigkeit der Metadaten: Der auf dem Artwork gezeigte Text sollte genau mit den eingereichten Metadaten übereinstimmen und keine Abkürzungen verwenden.
Artwork darf nicht enthalten:
Links und Webseiten: Website-Adressen, Social-Media-Referenzen, DSP-Logos, Namen von Unterhaltungsdiensten oder Hinweise auf physische, Video- oder digitale Formate.
Telefonnummern oder E-Mail-Adressen.
Informationen, die mit den eingereichten Metadaten im Widerspruch stehen oder diese abkürzen.
Titellisten oder unleserlicher Text: Fügen Sie keine Titelliste hinzu. Verwenden Sie lesbare Schrift, da Artwork oft in kleiner Größe angezeigt wird.
Beschreibungen oder Biografien: Fügen Sie keine Veröffentlichungsbeschreibung oder Künstlerbiografie hinzu.
Formatreferenzen: Verweisen Sie nicht auf digitale oder physische Produkte wie "Online", "CD" oder "Disc" oder auf Videoformate. Werben Sie nicht für Artikel, die nicht in der Veröffentlichung enthalten sind, wie zum Beispiel "Enthält DVD" oder "Lyrics enthalten". Formulierungen wie "Alle Rechte vorbehalten", "Registriertes Produkt" und "Urheberrechtlich geschützt" sind nicht erlaubt. Eine Katalognummer kann erscheinen, aber ein UPC oder ISRC darf nicht.
Preisgestaltung oder Aktionen: Beziehen Sie keine Preise oder Aktionsangebote an.
Sexuelle oder gewalttätige Inhalte: Fügen Sie kein rassistisches, pornografisches oder gewaltförderndes Material ein.
Hasssymbole: Fügen Sie keine Symbole hinzu, die geschützte Gruppen ansprechen oder beleidigen, einschließlich Nazi-Symbolen.
Irreführende Informationen: Nennen Sie keinen Künstler, der auf der Veröffentlichung nicht auftritt.
Übersetzungen nebeneinander: Der Text muss dieselbe Sprache und Skriptstruktur verwenden wie die eingereichten Metadaten.
Logos, Marken und geschützte Bilder: Jedes Logo und der zugehörige Text müssen durch die Metadaten gerechtfertigt und direkt mit einem Künstler, Produzenten, Label oder einer anderen genannten Partei in Verbindung stehen. Nennen Sie keine Designer oder Fotografen auf dem Artwork. Eingetragene Marken und private Bilder, die einer Person oder einem Unternehmen gehören, sind nicht erlaubt, es sei denn, sie sind im Hintergrund nebenbeiläufig, direkt für das Werk relevant oder durch eine Metadaten-Anerkennung wie Produzent oder Publisher gerechtfertigt.
