Musikvideos
Musikvideo-Anforderungen
Qualitäts-, Inhalts- und Artwork-Anforderungen für Musikvideos.Qualität: Videos von schlechter Qualität werden nicht akzeptiert. Dazu gehören Rendering-Fehler, verschwommenes Filmmaterial, unvollständiges Video oder Audio, fehlende Audiodateien und nicht synchronisiertes Audio.
Einbrennender Text und Untertitel: Fügen Sie keine Untertitel, untere Terzen, statische oder scrollende Lyrics oder als Bildunterschriften angezeigte Lyrics hinzu.
Veröffentlichungstermine und Werbung: Fügen Sie keine Veröffentlichungstermine, Logos oder Werbung hinzu.
Statische Werbevideos: Videos, die nur Artwork oder eine Diashow über dem Audio zeigen, werden nicht akzeptiert.
Nicht standardmäßige Musikvideos: Das Video muss direkt mit dem Lied oder der Veröffentlichung in Verbindung stehen.
Videos, die nicht separat bereitgestellt werden können: Künstlerinterviews, Kommentare, Behind-the-Scenes-Aufnahmen und ähnliche Inhalte müssen als Teil eines Videoalbums enthalten sein und nicht einzeln bereitgestellt werden.
Teaser, Trailer und unvollständige Videos: Verkürzte Werbebearbeitungen, Trailer, Teaser und unvollständige Versionen werden nicht akzeptiert.
Medleys: Medleys werden nicht akzeptiert. Ein Musikvideo, einschließlich eines Live-Videos, darf nur ein Lied enthalten.
Koreanische Einschaltquoten: Musikvideos, die aus Südkorea stammen und dort verfügbar sind, müssen zu Beginn die erforderliche Altersfreigabe anzeigen, außer Live-Auftrittsvideos.
Explizite Videos in Südkorea: Videos, die in Südkorea als explizit klassifiziert sind, müssen die entsprechende Bewertungsmarke enthalten.
Video-Artwork: Verwenden Sie ein Standbild aus dem Video. Verwenden Sie kein Release-Artwork oder ein sachfremdes Bild.
Aktiver Bildbereich: Video-Artwork darf nur aktive Pixel enthalten. Schneiden Sie schwarze Balken auf allen Seiten heraus, sonst wird das Artwork abgelehnt.
